Mini - GmbH voraussichtlich ab 01.11.2008

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Nachdem der Bundesrat am 19.09.2008 das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) gebilligt hat, wird es nach Zeichnung durch den Bundespräsidenten - mit hoher Wahrscheinlichkeit - ab dem 01.11.2008 möglich seine eine Mini-GmbH zu gründen.
Die Mini-GmbH zeichnet sich insbesondere durch die Haftungsbeschränkung der Gesellschafter und einer Mindesteinlage von einem Euro aus. Damit hat die Bundesregierung eine Alternative zu der Limited geschaffen. Für Existenzgründer ermöglicht die "Ein Euro GmbH" eine kostengünstige Rechtsform. Eine GmbH bringt jedoch nicht nur Vorteile.

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