Urteil zur Speicherung von IP-Adressen

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Im März 2007 entschied das Amtsgericht Berlin-Mitte, dass IP-Adressen als personenbezogene Daten gelten. In einem neuen Urteil vertritt das Amtsgericht München die gegenteilige Auffassung. Für Websitebretreiber bringt dieses Urteil jedoch keine Rechtssicherheit.

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