Gewährleistung der Vertraulichkeit im Überblick

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Viele sind mit dem neuen Grundrecht “Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme” kurz “Computer- oder Integritätsgrundrecht” zufrieden, der Bundestag erfreut sich an einer jetzig bestehenden Richtlinie welche es erlaubt nicht mehr in “Grauzonen” zu operieren. Die Datenschützer sehen damit einen Schritt nach vorne, da es auch hier grundlegende Fragen klärt. Doch wie der sogenannte Bundestrojaner weiter eingesetzt werden soll ist noch unklar und gibt eine menge Diskussionsstoff.

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