Urteil des Landgerichts München: Computer sind gefährlich
Das Landgericht München I hat am 19. Juni 2008 entschieden, dass Eltern für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kinder im Internet haftbar gemacht werden können. Das Gericht sieht eine Überwachungspflicht für Eltern.
Urteil: "Unabhängig von der Notwendigkeit eines einleitenden Belehrungsgespräches erfordert die elterliche Aufsichtspflicht auch eine laufende Überwachung dahingehend, ob sich die Internetnutzung durch das Kind in dem durch die einweisende Belehrung gesteckten Rahmen bewegt." Das Gericht hält einen Verzicht auf die Überwachung zwar ausnahmsweise für zulässig, im vorliegenden Fall jedoch nicht.
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